12. November 2024 I 18:00 Uhr
Denkmalschutz – was nun? Was bedeutet es, ein Denkmal sein Eigen zu nennen? Abendvortrag mit Sven Rüdiger (Stiftung Umgebindehaus)
Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten besondere gesetzliche Vorschriften, die dem Erhalt dieser Zeugnisse der Baukultur dienen sollen. Manche Eigentümerinnen und Eigentümer fühlen sich dadurch eingeschränkt, da Umbau- und Sanierungsmaßnahmen nicht nur genehmigungspflichtig, sondern damit oft auch langwierige Abstimmungen mit der zuständigen Behörde notwendig sind. Andererseits werden für denkmalgeschützte Gebäude auch verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten, die ungelisteten Objekten nicht zur Verfügung stehen. Am Beispiel der regionalen Umgebinde-, Schrotholz- und Christoph & Unmack-Häuser wird der Vortrag Ihnen die einzelnen Möglichkeiten aufzeigen und Sie darüber informieren, was dabei zu beachten ist.